Honorar & Abrechnung

Transparenz vor dem ersten Termin.

Was meine Behandlung kostet, wie sich der Tarif richtet — und was Ihre Versicherung erstatten kann.

01 — Vor dem ersten Termin

Behandlungsvertrag.

Bevor wir starten, brauche ich von Ihnen einen ausgefüllten Behandlungsvertrag. Das ist eine berufsrechtliche Vorgabe — und gleichzeitig die Grundlage dafür, dass wir verbindlich miteinander arbeiten können.

Hinweis Der Behandlungsvertrag wird Ihnen mit der Terminbestätigung per Mail zugesandt — Sie müssen ihn nicht selbst herunterladen. Alternativ liegt er ausgefüllt zum ersten Termin in der Praxis bereit.

02 — Tarifmodell

Drei Tarife.
Damit es funktioniert.

Damit meine Begleitung in unterschiedlichen Lebenssituationen funktioniert, arbeite ich mit einem dreistufigen Tarifmodell. Die Einstufung orientiert sich am Haushaltsnettoeinkommen — und sie ist Ihrem ehrlichen Selbsteinschätzen überlassen.

Tarif Standard

Für die regulären Tarife.

Haushalts­netto­einkommen: [FÜLLEN: Einkommensgrenze · z. B. „über 4.500 €/Monat"]

Der reguläre Tarif für die meisten Patientinnen und Patienten. Honorare gemäß Leistungs­verzeichnis.

Detailpreise im Leistungsverzeichnis →
Tarif Reduziert

Für mittlere Einkommen.

Haushalts­netto­einkommen: [FÜLLEN: Einkommensgrenze · z. B. „2.500 – 4.500 €/Monat"]

Reduzierter Tarif für Haushalte im mittleren Einkommensbereich. Selbe Leistung, angepasstes Honorar.

Detailpreise im Leistungsverzeichnis →
Tarif Sozial

Für knappere Verhältnisse.

Haushalts­netto­einkommen: [FÜLLEN: Einkommensgrenze · z. B. „bis 2.500 €/Monat"]

Sozialer Tarif, damit auch in finanziell knapperen Lebensphasen keine Tür zu ist. Selbe Leistung, deutlich angepasstes Honorar.

Detailpreise im Leistungsverzeichnis →

Sie sind nicht in der Standard-Gruppe? Wählen Sie ehrlich die passende Stufe und teilen Sie mir das beim ersten Termin mit. Vertrauen ist die Grundlage.

03 — Leistungsverzeichnis

Praxis-Leistungen im Detail.

Konkrete Honorare pro Leistung, gestaffelt nach Tarifstufe.

Leistung Dauer Standard Reduziert Sozial
CheckIn 30 Min 75 € [FÜLLEN] [FÜLLEN]
Naturheilkundliche Sprechstunde nach Aufwand [FÜLLEN: Stundensatz] [FÜLLEN] [FÜLLEN]
Regenerationsanalyse · bis 30. Juni 2026 90 Min ab 330 € [FÜLLEN] [FÜLLEN]
Regenerationsanalyse · ab 1. Juli 2026 90 Min ab 450 € [FÜLLEN] [FÜLLEN]
Folgeanalyse · 12–16 Wochen nach Aufwand [FÜLLEN] [FÜLLEN] [FÜLLEN]
Kindersprechstunde · Erstgespräch ca. 60 Min [FÜLLEN] [FÜLLEN] [FÜLLEN]
Bioresonanz-Anwendung ca. 30 Min [FÜLLEN] [FÜLLEN] [FÜLLEN]

Alle Beträge in Euro, inkl. ggf. anfallender Steuern. Privatrechnung nach Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Verbrauchsmaterialien und Labor­kosten werden gesondert ausgewiesen.
Eine ergänzende, downloadbare Preisliste als PDF folgt: [FÜLLEN: Pfad zur aktuellen PDF, wenn vorhanden].

04 — Erstattung

Was Ihre Versicherung übernehmen kann.

Drei typische Konstellationen — und was sie für Sie bedeuten.

I.

Privat versichert

Private Krankenkassen erstatten Heilpraktiker-Leistungen je nach Tarif anteilig oder vollständig. Klären Sie vor dem ersten Termin mit Ihrer Versicherung, was übernommen wird.

II.

Heilpraktiker-Zusatzversicherung

Viele Tarife übernehmen Heilpraktiker-Leistungen anteilig — Konditionen je nach Anbieter. Ihre Rechnung können Sie direkt bei der Zusatzversicherung einreichen.

III.

Beihilfe

Je nach Bundesland und Dienstherr unterschiedlich geregelt. Eine Vorab-Klärung mit der zuständigen Beihilfestelle ist sinnvoll.

05 — Wichtiger Hinweis

Keine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung.

Privatrechnung Alle Leistungen werden privat in Rechnung gestellt — nach Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich. Bei gesetzlich Versicherten ohne Heilpraktiker-Zusatzversicherung tragen Sie die Kosten selbst.
Ihr nächster Schritt

Termin buchen.

Wenn die Zahlen für Sie passen — oder wenn Sie noch unsicher sind, ob mein Ansatz zu Ihrer Situation passt: Starten Sie mit dem CheckIn.

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